Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die unter https://www.webpflicht.de erreichbare Website von webpflicht.de. Wir bemühen uns, unsere eigene Website barrierefrei zugänglich zu machen – nach denselben Maßstäben, die wir bei unseren Kundinnen und Kunden anlegen: EN 301 549 mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

Diese Erklärung zeigt zugleich beispielhaft, wie eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach der Logik des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) aufgebaut sein kann. Sie ist eine technische Selbstauskunft und keine Rechtsberatung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Nach unserer Selbstbewertung ist diese Website mit den Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA teilweise vereinbar: Die automatisiert prüfbaren Kriterien erfüllen wir nach unserem letzten Scan ohne bekannte Verstöße; die vollständige manuelle Konformitätsbewertung steht noch aus. [EINSETZEN: Ergebnis nach manueller Prüfung] Grundlage der Bewertung sind:

Automatisierte Prüfungen decken die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich eine umfassende manuelle Prüfung. [EINSETZEN: Ergebnis und Datum einer vollständigen manuellen Prüfung, sobald durchgeführt]

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit sind uns keine nicht barrierefreien Inhalte auf dieser Website bekannt. [EINSETZEN: bekannte Einschränkungen mit Begründung und geplantem Behebungszeitpunkt, falls vorhanden]

Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, freuen wir uns über einen Hinweis über die unten genannten Kontaktwege.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.08.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung (automatisierter Scan nach WCAG 2.1 AA sowie manuelle Stichproben).

Letzte Überprüfung der Erklärung: 25. August 2026. Wir überprüfen diese Erklärung bei jeder wesentlichen Änderung der Website, mindestens jedoch einmal jährlich.

Feedback und Kontakt

Sie möchten uns Barrieren melden oder benötigen Informationen dieser Website in einem barrierefreien Format? Wenden Sie sich an uns:

Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass unsere Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese kann von Verbraucherinnen und Verbrauchern angerufen werden, um die Einhaltung der Anforderungen des BFSG prüfen zu lassen.

Zuständige Behörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de, Web: www.mlbf-barrierefrei.de