Technischer Dienstleister für den Mittelstand

Digitale Pflichten, technisch gelöst.

Wir messen, was an Ihrer Website gegen die geltenden Vorgaben verstößt, beheben es direkt im Quellcode und weisen es mit Zahlen nach. Heute die digitale Barrierefreiheit nach dem BFSG – morgen die nächste Pflicht.

Technische Dienstleistung – keine Rechtsberatung.

  • Behebung im Quellcode, nicht per Overlay
  • Vorher-Nachher mit Zahlen belegt
  • Diese Seite besteht ihre eigene Prüfung

Aus unseren eigenen Prüfläufen

Was wir bei 40 mittelständischen Websites gemessen haben

Keine Branchenschätzung, keine zugekaufte Statistik: eine eigene Stichprobe aus dem Münsterland, August 2026, mit derselben Prüfengine, die auch Ihren Erstscan macht.

39 von 40
Websites mit Ampel ROT – also mit kritischen oder schwerwiegenden Verstößen
39
betroffene Elemente je Website im Median (Spanne 0 bis 513)
33 von 40
scheitern am Farbkontrast – der mit Abstand häufigste Befund
189
einzeln geprüfte Seiten, bis zu fünf je Website

Stichprobe von 44 Websites, davon 40 erreichbar; geprüft mit axe-core über Chromium gegen die Tagsets wcag2a, wcag2aa, wcag21a und wcag21aa. Die automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung. Keine Aussage über einzelne Betriebe. Welche Fehler dahinterstecken, steht im Ratgeber: die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler.

Die Rechtslage in Kürze

Das BFSG: Was seit dem 28. Juni 2025 gilt

  • Das BFSG ist in Kraft

    Onlineshops und viele digitale Dienstleistungen für Verbraucher müssen barrierefrei sein. Technischer Maßstab ist die EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 AA verweist.

  • Bußgelder bis 100.000 Euro

    Verstöße können nach § 37 BFSG mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich besteht das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.

  • Die Marktüberwachung prüft

    Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung und gehen Beschwerden nach. Sie können Nachbesserung anordnen und im Ernstfall die Erbringung der Dienstleistung untersagen.

Technische Einordnung auf Grundlage des Gesetzestexts – keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG auf Ihr Angebot anwendbar ist, klärt im Zweifel eine anwaltliche Beratung.

Leistungen

Audit, Umsetzung, Monitoring – aus einer Hand

Wir sind ein technischer Dienstleister: Wir messen, wir beheben, wir überwachen. Was ein automatisierter Scan leisten kann und was nicht, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung – nicht danach.

Automatisiertes Audit

WCAG-2.1-AA-Scan Ihrer wichtigsten Seiten mit verständlichem Report und Ampel-Logik. Der Scan deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab – für eine vollständige Konformitätsbewertung ist zusätzlich eine manuelle Prüfung nötig. Das steht so auch im Report.

Umsetzung im Code

Alternativtexte, Formular-Beschriftungen, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Überschriften- und ARIA-Struktur: Wir korrigieren die Befunde direkt im Quellcode Ihrer Website oder Ihres Shopsystems – mit Nachprüfung jedes behobenen Punkts.

Laufendes Monitoring

Websites ändern sich: neue Produkte, neue Inhalte, neue Vorlagen. Regelmäßige Re-Scans finden neue Verstöße, bevor es andere tun. Inklusive technischer Pflege Ihrer Barrierefreiheitserklärung.

Unser Versprechen ist präzise: Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549.

Ehrliche Abgrenzung

Warum kein Overlay?

Ein-Zeilen-Widgets („Overlays“) legen eine zusätzliche Bedienschicht über Ihre Website. Der Quellcode dahinter – und damit die eigentlichen Verstöße – bleibt unverändert. Automatisierte Prüfwerkzeuge und viele assistive Technologien treffen weiterhin auf dieselben Fehler.

Overlay-Widget

  • Verstöße bleiben im Quellcode bestehen und sind weiterhin messbar
  • Fehlende Alternativtexte, Labels und Strukturen werden nicht ergänzt, sondern überlagert
  • Zusätzliche Skript-Schicht kann mit Screenreadern und Browser-Einstellungen kollidieren
  • Bei Abschaltung des Widgets ist die Website wieder im Ausgangszustand

Echte Umsetzung im Code

  • Verstöße werden an der Quelle behoben – nachprüfbar mit jedem Prüfwerkzeug
  • Alternativtexte, Labels, Kontraste und Struktur sind Teil Ihrer Website, ohne Drittanbieter-Abhängigkeit
  • Funktioniert mit den assistiven Technologien, die Ihre Kundschaft tatsächlich nutzt
  • Jede Behebung wird durch einen Re-Scan verifiziert und dokumentiert

Auch wir versprechen keine Konformität per Knopfdruck: Automatisierte Scans decken die maschinell prüfbaren WCAG-Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung. Genau diese Transparenz ist der Unterschied. Ausführlich: Warum Overlays das BFSG-Problem nicht lösen.

Ablauf

In drei Schritten zu messbar weniger Verstößen

  1. Kostenloser Erstscan

    Automatisierter Scan Ihrer wichtigsten Seiten nach WCAG 2.1 AA. Sie erhalten einen verständlichen Report mit Ampel-Logik: Was ist kritisch, was ist schnell behebbar, was ist strukturell? Ausführlich, mit vier Handgriffen zur Selbstprüfung: Website auf Barrierefreiheit testen.

    Rot: kritische oder schwerwiegende Verstöße · Gelb: moderate bis geringfügige Verstöße · Grün: keine messbaren Verstöße

  2. Fix-Paket

    Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 direkt im Code – zum Festpreis, den wir nach dem Erstscan nennen. Jede Behebung wird per Re-Scan nachgeprüft und dokumentiert. Ihr Team setzt lieber selbst um? Dann liefern wir stattdessen eine präzise Fix-Anleitung mit konkreten Code-Korrekturen je Befund.

  3. Monitoring-Abo

    Regelmäßige Re-Scans, Prüfung neuer Inhalte und technische Pflege Ihrer Barrierefreiheitserklärung. Monatlich kündbar – Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern Betrieb.

Preise

Transparent kalkuliert, keine Überraschungen

Erstscan

0 €

  • Automatisierter Scan der wichtigsten Seiten nach WCAG 2.1 AA
  • Report mit Ampel-Logik und priorisierten Maßnahmen
  • Klare Benennung, was automatisiert prüfbar ist und was nicht
  • Unverbindlich, ohne Folgepflichten
Erstscan anfordern
Kernleistung

Fix-Paket

ab 990 € einmalig

  • Behebung der messbaren Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 im Code
  • Festpreis nach Erstscan, abhängig vom Umfang der Befunde
  • Nachprüfung jedes behobenen Punkts inklusive
  • Alternativ: Fix-Anleitung ab 490 € für Ihr eigenes Entwicklungsteam
Erstscan anfordern

Monitoring

ab 49 € pro Monat

  • Regelmäßige Re-Scans Ihrer wichtigsten Seiten
  • Meldung neuer Verstöße mit Einordnung nach Dringlichkeit
  • Technische Pflege Ihrer Barrierefreiheitserklärung
  • Monatlich kündbar
Erstscan anfordern

Der Festpreis für das Fix-Paket richtet sich nach dem gemessenen Aufwand: Zahl und Art der Befunde, Größe der Website, technischer Unterbau. Er steht vor der Beauftragung fest. Was die Umsetzung in der Praxis kostet und woraus sich der Aufwand ergibt, steht im Ratgeber: BFSG-Umsetzung: Kosten und Aufwand.

Häufige Fragen

FAQ zum BFSG und zu unserer Arbeitsweise

Die folgenden Antworten sind technische Einordnungen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Wen betrifft das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und für Dienstleistungen, die für Verbraucher erbracht werden – darunter ausdrücklich Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also insbesondere Onlineshops sowie Buchungs- und Terminsysteme. Erfasst sind außerdem u. a. Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderungsdienste (Apps, Ticketkauf), E-Books und Telekommunikationsdienste. Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das Gesetz. Ob Ihr konkretes Angebot erfasst ist, ist eine Rechtsfrage – wir liefern die technische Bestandsaufnahme. Ausführlich mit Selbsttest: Ist mein Onlineshop BFSG-pflichtig?

Was prüft der automatisierte Scan – und was nicht?

Der Scan prüft Ihre Seiten gegen die maschinell prüfbaren Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA, auf Basis einer etablierten Open-Source-Prüfengine: fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, unbeschriftete Formularfelder, fehlerhafte Überschriften- und ARIA-Struktur, fehlende Sprachauszeichnung und mehr.

Was er nicht kann: Kriterien bewerten, die menschliches Urteil erfordern – etwa ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist, ob Abläufe verständlich sind oder ob die Tastaturbedienung in jeder Situation funktioniert. Für eine vollständige Konformitätsbewertung ist deshalb zusätzlich eine manuelle Prüfung nötig. Das steht klar so im Report – wir halten nichts davon, diese Grenze zu verschweigen.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Dienstleister, die unter das BFSG fallen, müssen öffentlich Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3). Üblich ist eine eigene Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ mit Stand der Vereinbarkeit, Feedback-Kontakt und Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren – wir haben ein Muster für die Barrierefreiheitserklärung zum Abschreiben zusammengestellt. Wie so etwas aussehen kann, zeigen wir an uns selbst: unsere eigene Erklärung zur Barrierefreiheit. Im Monitoring-Abo halten wir die technischen Angaben Ihrer Erklärung aktuell.

Reicht ein Overlay-Widget?

Ein Overlay verändert den Quellcode Ihrer Website nicht – die messbaren Verstöße bleiben bestehen und sind für Prüfwerkzeuge und Behörden weiterhin sichtbar. Details dazu im Abschnitt „Warum kein Overlay?“. Wir gehen den anderen Weg: Behebung an der Quelle, nachprüfbar dokumentiert.

Wie schnell geht das?

Der Erstscan-Report liegt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen vor. Für das Fix-Paket nennen wir mit dem Festpreis auch einen Zeitplan – je nach Umfang der Befunde und technischem Unterbau Ihrer Website typischerweise zwei bis sechs Wochen. Das Monitoring läuft nach Einrichtung automatisch.

Was kostet Nichtstun?

Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor (§ 37 BFSG). Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung anordnen und, wenn diese ausbleibt, die Erbringung der Dienstleistung untersagen. Daneben besteht das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen durch Mitbewerber oder klageberechtigte Verbände. Wie hoch das Risiko in Ihrem Einzelfall ist, bewerten wir nicht – das wäre Rechtsberatung. Was wir tun: die messbaren technischen Verstöße beheben, damit die Angriffsfläche kleiner wird.

Gilt das auch für kleine Unternehmen?

Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, von den Pflichten aus (§ 3 Abs. 3 BFSG): weniger als zehn Beschäftigte und zugleich höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer barrierefreiheitspflichtige Produkte herstellt, importiert oder handelt, muss die Anforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße erfüllen. Ob die Ausnahme auf Ihren Fall zutrifft, klärt im Zweifel eine anwaltliche Beratung – wir übernehmen die technische Seite. Was die Ausnahme genau sagt, steht im Ratgeber: die Kleinstunternehmer-Ausnahme im Detail.

Muss meine Website dafür komplett neu gebaut werden?

In den meisten Fällen nicht. Die häufigsten Verstöße – fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Felder, schwache Kontraste, fehlerhafte Struktur – lassen sich gezielt im bestehenden Code beheben. Wenn der Erstscan grundlegende strukturelle Probleme zeigt (etwa ein Theme, das durchgängig auf unzugängliche Komponenten setzt), sagen wir Ihnen das offen im Report – mit Aufwandseinschätzung, bevor Kosten entstehen.

Kontakt

Kostenlosen Erstscan anfordern

Wir scannen Ihre wichtigsten Seiten automatisiert nach WCAG 2.1 AA und senden Ihnen den Report mit Ampel-Logik – kostenlos und unverbindlich.

Der Erstscan ist eine automatisierte technische Analyse der maschinell prüfbaren Kriterien und keine Rechtsberatung. Im Report steht transparent, was geprüft wurde und was eine manuelle Prüfung zusätzlich leisten würde.

In der Regel liegt Ihr Report innerhalb von zwei Werktagen vor. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein: kein Abonnement, keine Anmeldung, keine automatische Verlängerung von irgendetwas.

An diese Adresse senden wir den Erstscan-Report.

Keine Weitergabe an Dritte. Details in der Datenschutzerklärung.