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Barrierefreiheitserklärung erstellen: Muster und Anleitung

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist der sichtbarste Teil der BFSG-Umsetzung – und der am schnellsten erledigte, wenn man weiß, was hineingehört. Dieser Artikel erklärt Aufbau, Verlinkung und Aktualisierung, ordnet die Angabe „teilweise vereinbar“ ein und liefert ein kommentiertes Muster zum Abschreiben.

Aktualisiert am 25.08.2026

Lesezeit ca. 7 Minuten

Von Manuel Reichel, Geschäftsführer der MAP Handelsgesellschaft mbH

Wofür die Erklärung da ist

Wer eine Dienstleistung anbietet, die unter das BFSG fällt, muss öffentlich zugängliche Informationen darüber bereitstellen, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3). Die Praxis hat sich darauf eingespielt, das in einer eigenen Seite mit dem Titel „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zusammenzufassen.

Zwei Dinge sollte man dabei auseinanderhalten. Für öffentliche Stellen gelten die Regelungen der Behindertengleichstellungsgesetze und der BITV 2.0; deren Erklärung ist formal enger vorgegeben, inklusive Angaben zum Feedback-Mechanismus und zum Schlichtungsverfahren. Für private Anbieter unter dem BFSG ist der Zuschnitt etwas anders, in der Sache aber vergleichbar: Es geht darum, den Stand nachvollziehbar zu beschreiben, einen Rückkanal für Betroffene zu öffnen und auf die Marktüberwachung zu verweisen. Welche Variante für Sie gilt, ist eine Rechtsfrage.

Der praktische Nutzen wird oft unterschätzt: Die Erklärung ist der Ort, an dem Betroffene eine Barriere melden können, bevor sie sich an eine Behörde wenden. Ein funktionierender, freundlich beantworteter Feedback-Kanal ist die günstigste Form der Fehlererkennung, die Sie bekommen können.

Was hineingehört

  • Geltungsbereich: für welche Domain, welchen Shop, welche App die Erklärung gilt.
  • Angewandter Maßstab: EN 301 549 mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
  • Stand der Vereinbarkeit: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar – mit kurzer Begründung.
  • Grundlage der Bewertung: Wie wurde geprüft? Automatisiert, manuell, durch wen, wann?
  • Bekannte Barrieren: welche Inhalte oder Funktionen derzeit nicht zugänglich sind und bis wann eine Behebung geplant ist.
  • Alternative Zugangswege: wie Betroffene die Leistung trotzdem in Anspruch nehmen können, solange eine Barriere besteht.
  • Erstellungs- und Prüfdatum: wann die Erklärung erstellt und wann sie zuletzt überprüft wurde.
  • Feedback-Kontakt: E-Mail, Telefon und Postanschrift, dazu eine Zusage zur Antwortzeit.
  • Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren: die zuständige Marktüberwachungsstelle mit Anschrift.

Wo sie verlinkt wird

Im Footer jeder Seite, direkt neben Impressum und Datenschutzerklärung – das ist die Stelle, an der Nutzende Rechtstexte erwarten, und es ist die einzige Position, die auf allen Seitentypen gleichermaßen erreichbar ist. Drei Anforderungen sind dabei wichtiger, als sie klingen:

  • Die Adresse sollte sprechend und dauerhaft sein, etwa /barrierefreiheit, damit Links darauf nicht bei jedem Relaunch brechen.
  • Die Seite muss ohne Anmeldung, ohne vorherige Cookie-Zustimmung und ohne Download erreichbar sein. Eine Erklärung als PDF hinter einem Consent-Dialog verfehlt ihren Zweck.
  • Der Linktext sollte die Seite benennen – „Erklärung zur Barrierefreiheit“ statt „Barrierefreiheit“ oder gar „Mehr“.

Wie oft sie zu aktualisieren ist

Zwei Auslöser: Ereignisse und Turnus. Zu den Ereignissen zählt jede wesentliche Änderung – Relaunch, Theme-Wechsel, neuer Checkout, neues Consent-Werkzeug, neue Sprachversion, aber auch die Behebung einer in der Erklärung genannten Barriere. Unabhängig davon gehört die Erklärung in einen festen Turnus; üblich ist eine jährliche Überprüfung.

Vermerken Sie jede Überprüfung mit Datum, auch wenn sich inhaltlich nichts geändert hat. Eine Erklärung, deren Prüfdatum drei Jahre zurückliegt, wirkt auf jede prüfende Stelle wie ein Hinweis darauf, dass das Thema liegen geblieben ist. Wir übernehmen die technische Pflege dieser Angaben im Monitoring-Abo, weil sie sonst zuverlässig vergessen wird.

Was „teilweise vereinbar“ ehrlich bedeutet

Es gibt drei Zustände, und der mittlere ist in der Praxis der ehrlichste. „Teilweise vereinbar“ heißt: Der überwiegende Teil der Anforderungen ist erfüllt, einzelne benannte Bereiche sind es noch nicht. Genau deshalb gehört dazu zwingend die Liste der bekannten Barrieren – ohne sie ist die Angabe wertlos.

Der häufigste Fehler ist die Angabe der vollständigen Vereinbarkeit auf Basis eines automatisierten Scans ohne Befunde. Das ist eine Aussage, die der Scan nicht trägt: Automatisierte Prüfungen decken die maschinell prüfbaren Kriterien ab; ob ein Alternativtext das Bild beschreibt, ob die Fokusreihenfolge dem Sehverlauf folgt oder ob eine Fehlermeldung verständlich ist, kann nur ein Mensch beurteilen. Ohne manuelle Prüfung ist „teilweise vereinbar“ die belastbarere Angabe – und die, die bei einer Nachfrage Bestand hat.

Eine benannte Barriere mit Behebungstermin ist kein Eingeständnis von Schwäche. Sie zeigt, dass geprüft wurde, dass das Ergebnis bekannt ist und dass daran gearbeitet wird. Das ist mehr, als die meisten Websites belegen können.

Muster zum Abschreiben

Das folgende Muster ist als Textgerüst gedacht. Zeilen, die mit einer Raute beginnen, sind Kommentare für Sie und gehören nicht in die veröffentlichte Fassung. Alle Stellen in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben.

Das Muster ist eine technische Vorlage und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihrer Pflichten.

Erklärung zur Barrierefreiheit

# 1) Geltungsbereich: konkrete Domain nennen, plus Shop, App oder
#    Subdomains, falls die Erklärung auch dafür gelten soll.
Diese Erklärung gilt für die Website [PLATZHALTER: https://www.ihre-domain.de]
und den darüber erreichbaren Onlineshop.

# 2) Bekenntnis und Maßstab. Der Maßstab sollte konkret benannt werden.
[PLATZHALTER: Firmenname] ist bemüht, das eigene Angebot barrierefrei
zugänglich zu machen. Maßstab sind die Anforderungen der EN 301 549 mit den
Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

# 3) Stand der Vereinbarkeit: genau eine der drei Varianten stehen lassen.
#    "Vollständig" nur nach abgeschlossener manueller Prüfung angeben.
Dieses Angebot ist mit den genannten Anforderungen
[PLATZHALTER: vollständig / teilweise / nicht] vereinbar.
Begründung: [PLATZHALTER: kurze Begründung, zum Beispiel "Einzelne ältere
PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei aufbereitet."]

# 4) Grundlage der Bewertung: Hier steht, WIE geprüft wurde. Der letzte
#    Satz gehört immer hinein, sobald automatisiert geprüft wurde.
Grundlage der Bewertung sind:
- eine automatisierte Prüfung vom [PLATZHALTER: Datum] gegen die maschinell
  prüfbaren Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA,
- eine manuelle Prüfung vom [PLATZHALTER: Datum, Umfang, prüfende Stelle].
Automatisierte Prüfungen decken die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine
vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung.

# 5) Bekannte Barrieren: ehrlich auflisten, je Punkt mit Behebungstermin.
#    Wenn keine bekannt sind, das ausdrücklich schreiben.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- [PLATZHALTER: Beschreibung der Barriere und betroffener Bereich],
  geplante Behebung bis [PLATZHALTER: Monat/Jahr].

# 6) Alternative Zugangswege, solange eine Barriere besteht.
Solange diese Barrieren bestehen, erreichen Sie uns unter
[PLATZHALTER: Telefonnummer] oder [PLATZHALTER: E-Mail-Adresse]. Wir stellen
Informationen auf Wunsch in einem zugänglichen Format bereit.

# 7) Erstellung und letzte Überprüfung: beide Daten pflegen.
Diese Erklärung wurde am [PLATZHALTER: Datum] erstellt und zuletzt am
[PLATZHALTER: Datum] überprüft. Wir überprüfen sie bei jeder wesentlichen
Änderung des Angebots, mindestens jedoch einmal jährlich.

# 8) Feedback-Kontakt: muss tatsächlich erreichbar und betreut sein.
Sie möchten uns eine Barriere melden oder Inhalte in einem zugänglichen
Format anfordern? Wenden Sie sich an [PLATZHALTER: Name oder Funktion],
E-Mail [PLATZHALTER], Telefon [PLATZHALTER], Post [PLATZHALTER: Anschrift].
Wir antworten in der Regel innerhalb von [PLATZHALTER: zum Beispiel zwei Wochen].

# 9) Durchsetzungsverfahren: Hinweis auf die zuständige Stelle.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass unser Angebot die Barrierefreiheits-
anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige
Marktüberwachungsstelle wenden: Marktüberwachungsstelle der Länder für die
Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Carl-Miller-Straße 6,
39112 Magdeburg.

Wie eine ausformulierte Fassung aussieht, sehen Sie an unserer eigenen Seite: Erklärung zur Barrierefreiheit von webpflicht.de. Wir halten dort dieselben Angaben vor, die wir von unseren Kundinnen und Kunden erwarten – einschließlich der offenen Kennzeichnung dessen, was noch aussteht.

Häufige Fehler

  • Erklärung ohne Barrierenliste. „Teilweise vereinbar“ ohne Angabe, welcher Teil betroffen ist, sagt nichts aus.
  • Datum von vorgestern. Ein Prüfdatum, das Jahre zurückliegt, entwertet die gesamte Erklärung.
  • Nicht betreuter Feedback-Kanal. Eine Adresse, die niemand liest, ist schlechter als keine.
  • Erklärung als PDF. Ausgerechnet die Seite zur Barrierefreiheit in einem Format, das häufig selbst Barrieren enthält.
  • Aus einem Muster kopiert, ohne anzupassen. Platzhalter in einer veröffentlichten Erklärung fallen sofort auf.

Häufige Fragen

Wo muss die Barrierefreiheitserklärung verlinkt werden?

Üblich und sinnvoll ist ein Link im Footer jeder Seite, neben Impressum und Datenschutzerklärung, mit einer sprechenden, dauerhaft gültigen Adresse. Die Erklärung sollte ohne Anmeldung, ohne Cookie-Zustimmung und ohne PDF-Download erreichbar sein.

Darf ich vollständige Vereinbarkeit angeben, wenn der automatisierte Scan keine Verstöße zeigt?

Ein automatisierter Scan ohne Befunde belegt ausschließlich die maschinell prüfbaren Kriterien. Kriterien wie die inhaltliche Qualität von Alternativtexten, sinnvolle Fokusreihenfolgen oder Verständlichkeit lassen sich nur manuell bewerten. Ohne eine solche manuelle Prüfung ist die Angabe „teilweise vereinbar“ die belastbarere Aussage.

Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?

Bei jeder wesentlichen Änderung der Website – Relaunch, neues Theme, neuer Checkout, neues Consent-Werkzeug – und ansonsten in einem festen Turnus, üblicherweise einmal jährlich. Jede Überprüfung wird mit Datum in der Erklärung vermerkt.

Weiterlesen

Belastbare Angaben für Ihre Erklärung

Die Abschnitte 3 bis 5 des Musters lassen sich nur ausfüllen, wenn ein Prüfergebnis vorliegt. Unser kostenloser Erstscan liefert genau das: einen datierten Bericht nach WCAG 2.1 AA mit Ampel-Logik, den Sie als Grundlage der Bewertung zitieren können. Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 und halten die technischen Angaben Ihrer Erklärung im Monitoring aktuell.

Kostenlosen Erstscan anfordern

Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: BFSG, insbesondere § 14 in Verbindung mit Anlage 3; BFSGV; BITV 2.0 für öffentliche Stellen; EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1. Ob und in welchem Umfang Sie eine Erklärung veröffentlichen müssen, klärt im Zweifel eine anwaltliche Beratung.