Über uns
webpflicht.de prüft Websites auf die technischen Anforderungen der Barrierefreiheit und setzt die Behebung im Quellcode um. Diese Seite legt offen, wer dahintersteht, wie wir arbeiten und wo die Grenze unserer Methode verläuft.
Wer dahintersteht
webpflicht.de ist ein Angebot der MAP Handelsgesellschaft mbH, Geschäftsführer Manuel Reichel, Sitz in Ludwigsfelde in Brandenburg. Die vollständigen Angaben nach § 5 DDG stehen im Impressum.
Wie wir prüfen
Grundlage jeder Prüfung ist ein automatisierter Test nach WCAG 2.1 Stufe AA und EN 301 549 – dem technischen Maßstab, an dem sich auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) orientiert. Wir laden die Seiten in einen echten Browser, so wie eine Besucherin sie sieht, und werten das ausgelieferte Dokument aus. Geprüft wird nicht die Startseite allein, sondern eine Auswahl der Seitentypen, die für einen Shop zählen: Kategorie, Produktseite, Warenkorb, Kontakt, Rechtstexte.
Das Ergebnis ist keine Punktzahl und kein Siegel, sondern eine Liste: welcher Verstoß, wie oft, auf welchen Seiten, mit welchem Schweregrad. Diese Liste lässt sich abarbeiten.
Wo die Grenze verläuft
Eine automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab. Eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung.
Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern unserer Arbeitsweise. Ein Prüfwerkzeug sieht, ob ein Bild einen Alternativtext hat – nicht, ob dieser Text etwas taugt. Es sieht, ob eine Beschriftung fehlt – nicht, ob die Formulierung verständlich ist. Tastaturbedienung in echten Abläufen, Verständlichkeit und die Frage, ob ein Ablauf für einen Menschen wirklich funktioniert, bleiben manuelle Prüfung.
Wir benennen diese Grenze in jedem Bericht, statt sie kleinzureden. Wer Ihnen ein Werkzeug verkauft, das angeblich alles abdeckt, verkauft Ihnen ein Versprechen, das niemand halten kann. Was wir zusagen, ist enger und dafür belastbar:
Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549.
Was wir nicht anbieten
- Keine Overlay-Widgets. Ein Skript, das im Browser über die bestehende Seite gelegt wird, verändert den Quelltext nicht. Die Verstöße bleiben dort stehen und sind weiterhin messbar. Warum das so ist, steht ausführlich im Ratgeber.
- Keine Rechtsberatung. Unsere Berichte sind technische Analysen. Ob eine Anforderung im Einzelfall greift und welche Folgen ein Verstoß hat, beurteilen Anwältinnen und Anwälte.
- Keine Gestaltung. Farbwerte sind Markenentscheidungen. Wir legen Varianten mit gemessenen Kontrastwerten vor – entscheiden tun Sie.
Wie eine Umsetzung abläuft
- Ausgangsstand messen. Ein Scan vor der ersten Änderung. Ohne ihn gibt es später keinen Nachweis.
- In einer Arbeitskopie arbeiten. Nie direkt im Live-System – über einen eigenen Branch, ein Staging-System oder eine gesicherte Kopie.
- Beheben. Eindeutige Fälle automatisiert, alles Übrige von Hand. Der Teil, den keine Automatik erledigen kann – Alternativtexte, Beschriftungen, Namen von Bedienelementen – ist der eigentliche Aufwand.
- Nachweis erbringen. Ein zweiter Scan und ein Vorher-Nachher-Bericht. Bleiben Befunde offen, werden sie benannt, mit Grund. Ein ehrlicher Restposten ist besser als eine geschönte Null.
- Zugang beenden. Spätestens sieben Tage nach Abnahme wird unser Zugang gelöscht.
Unsere eigene Website
Die erste Seite, die ein skeptischer Interessent durch ein Prüfwerkzeug jagt, ist unsere eigene. Deshalb prüfen wir sie bei jeder Änderung mit demselben Scanner, den wir auch bei Kunden einsetzen. Der aktuelle Stand ist in der Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert.
Falls Ihnen auf diesen Seiten etwas auffällt, das nicht bedienbar ist: Schreiben Sie uns. Das ist kein Höflichkeitssatz – ein Befund auf der eigenen Seite ist der peinlichste, den es gibt, und wir möchten ihn kennen.
Kontakt
Ein kostenloser Erstscan Ihrer Website zeigt, wo Sie stehen: welche Verstoßarten in welcher Menge auf welchen Seiten. Unverbindlich und ohne Verpflichtung.