Für Web- und Marketingagenturen
BFSG für Agenturen: was Ihre Kunden jetzt fragen
Seit das BFSG gilt, landet die Frage nach Barrierefreiheit zuerst bei der Agentur – nicht bei der Anwältin. Dieser Artikel liefert die fünf Fragen, die Ihre Kunden stellen, mit Antworten zum Übernehmen, eine sachliche Einordnung der Haftungsfrage und eine ehrliche Grenze: Was Sie im Haus besser können als jeder Dienstleister, und wo sich Zukaufen rechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Ihre Kunden fragen deshalb zuerst Sie – die Website liegt bei Ihnen, nicht bei ihrer Anwältin.
- Fünf Fragen decken fast jedes Gespräch ab: Betrifft mich das? Was kostet das? Reicht ein Plugin? Wie weise ich es nach? Was ist mit meinem alten Theme?
- Die Pflichten des BFSG richten sich an den Wirtschaftsakteur, der die Dienstleistung anbietet. Was daneben zwischen Agentur und Kunde gilt, steht im Vertrag – und gehört im Einzelfall vor eine Anwältin oder einen Anwalt.
- Den größeren Teil der Arbeit können Sie selbst: Kontraste im Design-System, Alternativtexte in der Redaktion, saubere Formularbeschriftungen im Frontend.
- Prüfung und Nachweis im Haus aufzubauen lohnt sich selten – Werkzeugkette und Regelwissen amortisieren sich über viele Projekte, nicht über zwei Anfragen im Jahr.
- Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung. Dieser Satz ist im Kundengespräch ein Vorteil, kein Eingeständnis.
- Wir arbeiten auf Wunsch im Hintergrund unter Ihrem Namen: keine Gestaltung, kein Kontakt zu Ihrem Kunden, keine Akquise in Ihrem Bestand.
Warum die Frage bei Ihnen landet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für Agenturen hat sich seitdem weniger die Arbeit verändert als die Tagesordnung: Kunden leiten Verbandsrundschreiben oder Mails ihrer Steuerberatung weiter und wollen wissen, was das für sie bedeutet. Sie fragen die Agentur und nicht die Anwältin – weil die Website bei Ihnen liegt und Sie in den vergangenen Jahren jede andere Frage zum Web auch beantwortet haben.
Nur ist Barrierefreiheit in vielen Häusern kein Standardrepertoire – und nichts, was sich an einem Nachmittag nachlesen ließe. Dahinter stehen die WCAG 2.1 in der Stufe AA und die europäische Norm EN 301 549, dazu eine Werkzeugkette, ein wiederholbarer Prüfablauf und die Erfahrung, falsch-positive Befunde als solche zu erkennen. Wer das aufbaut, investiert Wochen. Bei zwei oder drei Anfragen im Jahr trägt sich das nicht.
Das ist keine Lücke im Können, sondern eine Frage der Losgröße – dieselbe Entscheidung fällt bei Penetrationstests oder bei Datenschutz-Dokumentation. Was Sie brauchen, sind belastbare Antworten für das Gespräch und eine ehrliche Grenze, ab der Zukaufen sinnvoller ist als Aufbauen.
Die fünf Fragen – und Antworten, die Sie übernehmen können
Die Gespräche ähneln sich stärker, als man erwartet. Die Kurzfassung steht in der Tabelle, darunter die Langfassung.
| Kundenfrage | Kurzantwort für das Gespräch | Vorsicht bei |
|---|---|---|
| Betrifft mich das überhaupt? | „Wenn Sie online verkaufen, buchen lassen oder Termine vergeben, spricht viel dafür. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen ist eng und gilt nur für Dienstleistungen.“ | Pauschale Entwarnung – der Einzelfall ist eine Rechtsfrage. |
| Was kostet das? | „Der Aufwand hängt an der Zahl Ihrer Templates, nicht an der Zahl Ihrer Seiten. Wir messen erst, dann rechnen wir.“ | Hausnummern, bevor jemand in den Quelltext gesehen hat. |
| Reicht nicht ein Plugin? | „Nein. Ein Zusatzskript legt sich über die fertige Seite; die Verstöße bleiben im Code und werden weiter gemessen.“ | Overlay-Widgets als schnelle Zwischenlösung. |
| Wie weise ich das nach? | „Mit einem datierten Prüfbericht, einer Barrierefreiheitserklärung und einem Vorher-Nachher-Stand aus einer Wiederholungsmessung.“ | Ein Siegel in Aussicht stellen, das es so nicht gibt. |
| Was ist mit meinem alten Theme? | „Nicht das Baujahr entscheidet, sondern wie viele Befunde in der Vorlage stecken – die wirken auf jeder Seite, sind aber an einer Stelle zu beheben.“ | Zum Relaunch raten, bevor gemessen wurde. |
„Betrifft mich das überhaupt?“
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr einschlägig: Onlineshops, Buchungs- und Terminstrecken, Kundenkonten.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen in § 3 Abs. 3 BFSG wird im Gespräch am häufigsten falsch erinnert. Sie setzt voraus, dass weniger als zehn Personen beschäftigt sind und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht übersteigen – und sie gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. „Wir sind doch klein“ ist deshalb keine Antwort, solange die Zahlen nicht auf dem Tisch liegen.
Ordnen Sie ein, verkünden Sie kein Ergebnis: Ob das Gesetz einen konkreten Betrieb erfasst, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt. Zur Vorklärung können Sie Ist mein Onlineshop vom BFSG betroffen? weitergeben. Sagt ein Kunde „wir verkaufen nur an Gewerbe“, hilft Barrierefreiheit im B2B-Shop weiter – die Abgrenzung entscheidet sich an der Praxis im Shop, nicht an den AGB.
„Was kostet das?“
Die ehrliche Antwort ist zunächst eine Gegenfrage. Der Aufwand hängt an der Zahl der Templates – ein Fehler in der Kopfzeile trifft jede Seite, einer auf einer Unterseite nur diese –, am Zustand des Themes und am Redaktionsanteil, also daran, wie viele Bilder, Linktexte und Beschriftungen ein Mensch nachpflegen muss.
Dazu kommt ein Posten aus fremder Hand: Consent-Banner, Bewertungs-Widgets, Kartendienste und eingebettete Zahlungsstrecken lassen sich im eigenen Code oft nicht reparieren. Sie gehören als eigener Punkt ins Angebot, sonst sagt man etwas zu, das an fremdem Quelltext hängt. Belastbar wird eine Zahl ohnehin erst nach einer Messung; Größenordnungen stehen in Was kostet die BFSG-Umsetzung wirklich?.
„Reicht nicht ein Plugin?“
Die Frage kommt fast immer, meist mit dem Link zu einem Anbieter. Sachlich: Ein solches Zusatzskript legt sich über die fertige Seite und blendet Bedienhilfen ein. Am ausgelieferten Quelltext ändert es nichts – die fehlende Formularbeschriftung fehlt weiterhin, der zu schwache Kontrast bleibt zu schwach, und jedes Prüfwerkzeug misst dieselben Verstöße wie zuvor.
Hinzu kommt ein Argument, das Agenturen sofort einleuchtet: Ein Werkzeug, das automatische Konformität verspricht, sagt etwas zu, das sich automatisiert gar nicht messen lässt. Wir bieten deshalb kein Overlay an, auch nicht als Zwischenschritt – die Begründung im Detail steht in Overlay-Widgets: was sie können und was nicht. Nützlich sind dagegen Prüf-Erweiterungen, die im Backend Befunde anzeigen: Diagnose, nicht Behebung.
„Wie weise ich das nach?“
Nachweis heißt Dokumentation, nicht Stempel. Ein Siegel, das die Frage ein für alle Mal erledigt, gibt es nicht, und niemand kann Ihrem Kunden seriös zusagen, dass nie etwas beanstandet wird. Belegen lässt sich der Weg: Was wurde geprüft, mit welchem Verfahren, an welchem Datum, was wurde behoben, was ist offen.
Praktisch besteht der Nachweis aus drei Teilen – einem datierten Prüfbericht, einer Barrierefreiheitserklärung mit erreichbarem Rückmeldekanal und einem Vorher-Nachher-Stand aus einer Wiederholungsmessung. Der dritte Teil zählt im Zweifel am meisten: Er zeigt, dass systematisch gearbeitet wurde und nicht einmalig aufgeräumt.
„Was ist mit meinem alten Theme?“
Das Baujahr ist kein Urteil. Entscheidend ist, wo die Befunde sitzen. Steckt der Fehler in der Vorlage – Kopfzeile, Produktraster, Formularbaustein –, wirkt er auf allen Seiten, ist aber an einer Stelle zu beheben. Verteilt er sich über gepflegte Inhalte, ist es Fleißarbeit für die Redaktion.
Ältere Vorlagen zeigen wiederkehrende Muster: Platzhalter statt Feldbeschriftungen, abgeschaltete Fokusanzeigen, hellgraue Schrift auf Weiß, Menüs, die nur auf Mausbewegung reagieren. Das ist messbar, lange bevor jemand über einen Relaunch spricht. Steht einer ohnehin an, ist er der günstigste Zeitpunkt: Barrierefreiheit in einem neuen Design-System mitzudenken kostet einen Bruchteil des Nachrüstens. Wie sich die Frage in den gängigen Systemen stellt, steht in BFSG in Shopware, WordPress und WooCommerce.
Die Haftungsfrage, sachlich und ohne Rechtsberatung
Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung. Er benennt nur, was in Agenturgesprächen regelmäßig durcheinandergerät.
Das BFSG richtet seine Pflichten an den Wirtschaftsakteur, der das Produkt oder die Dienstleistung anbietet; für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist das der Dienstleistungserbringer (§§ 1 und 14 BFSG). Was daneben zwischen Agentur und Kunde gilt, steht nicht im Gesetz, sondern in dem, was vereinbart wurde: Leistungsbeschreibung, Angebot, Abnahmeprotokoll, Zusagen im Projektverlauf. Wen die Pflicht im konkreten Fall trifft und wofür eine Agentur ihrem Kunden gegenüber einsteht, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt – das ist keine Frage, die ein technischer Dienstleister beantworten kann.
Was Agenturen praktisch tun, ohne selbst in eine Rechtsfrage zu geraten: schriftlich festhalten, was Gegenstand eines Auftrags war und was nicht; Prüfstände mit Datum dokumentieren; den eigenen Bestand von sich aus ansprechen, statt zu warten. Ein Hinweis zum Projektabschluss, dass Barrierefreiheit nicht beauftragt war und sich nachholen lässt, ist ein sauberer Vorgang und eine Verkaufschance zugleich.
Der Bußgeldrahmen des § 37 BFSG reicht bis 100.000 Euro und richtet sich an den Verpflichteten. Wir nennen ihn, weil Kunden danach fragen – nicht als Druckmittel.
Kurz gesagt: Wir sind technischer Dienstleister und erbringen keine Rechtsdienstleistung. Fragen zu Vertragspflichten, Haftung und Betroffenheit im Einzelfall beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt; ein datierter technischer Prüfbericht liefert dafür die Fakten.
Was Sie im Haus besser können als jeder Dienstleister
Der größere Teil der Arbeit liegt dort, wo Agenturen ohnehin stark sind. Drei Felder tragen besonders weit.
Kontraste im Design-System statt im Nachhinein
WCAG 1.4.3 verlangt für normalen Text mindestens 4,5:1; für große Schrift ab etwa 24 Pixel, fett ab etwa 18,5 Pixel, genügen 3:1. Für Bedienelemente, ihre Zustände und Fokusanzeigen gilt nach 1.4.11 ebenfalls 3:1. Die Palette einmal daraufhin zu prüfen, kostet Stunden – dieselben Werte später in fünfzig Screens nachzubessern, kostet ein Projekt. Streitpunkt sind fast immer die Sekundärfarben: hellgraue Hilfstexte, Platzhalter, weiße Schrift auf Pastell. Wie sich Werte messen und korrigieren lassen, steht in Farbkontraste prüfen: 4,5:1 ohne Fachchinesisch.
Alternativ- und Linktexte als Redaktionsleistung
Ob ein Alt-Text taugt, kann kein Werkzeug beurteilen – es sieht nur, ob das Attribut vorhanden ist. Damit sind Alternativtexte eine Aufgabe für Menschen mit Produktkenntnis – für Ihre Redaktion oder die Ihres Kunden. Dasselbe gilt für Linktexte: „mehr erfahren“, zwölfmal auf einer Seite, ist technisch unauffällig und in einer Linkliste wertlos. Die Muster stehen in Alt-Texte für Produktbilder richtig schreiben – Material für jede Kundenredaktion.
Formulare beschriften, bevor jemand prüft
Jedes Eingabefeld braucht eine sichtbare, dauerhaft verbundene Beschriftung. Ein Platzhalter ist keine: Er verschwindet beim Tippen, ist meist zu kontrastarm und fehlt genau dann, wenn man ihn braucht. Fehlermeldungen gehören als Text an das Feld – Farbe darf die Information begleiten, sie darf sie nicht allein tragen. Das ist Frontend-Handwerk: Es muss im Standard stehen, nicht im Sonderauftrag.
Wo Zukaufen sich rechnet
Die Grenze verläuft nicht zwischen einfach und schwierig, sondern zwischen projektgebunden und wiederholbar. Was aus dem Projekt kommt – Gestaltung, Inhalt, Frontend –, gehört zu Ihnen. Was eine gleichbleibende Methode und einen dokumentierten Ablauf braucht, wird pro Projekt teuer und im Zukauf billig.
| Aufgabe | Liegt gut bei | Warum |
|---|---|---|
| Gestaltung, Design-System, Farbpalette | Agentur | Kontrastwerte sind eine Entwurfsentscheidung. Nachträglich korrigiert kosten sie das Vielfache. |
| Redaktion: Alternativtexte, Linktexte, Überschriften | Agentur oder Kundenredaktion | Braucht Produktkenntnis. Keine Automatik kann diese Texte erfinden. |
| Frontend-Umsetzung im Theme | Agentur, wenn das Theme aus dem eigenen Haus stammt | Wer die Vorlage gebaut hat, findet die Stelle am schnellsten. Bei fremden Themes kehrt sich das um. |
| Erstprüfung und Gegenprüfung der Befunde | Prüfdienstleister | Werkzeugkette, Regelwissen und das Aussortieren falsch-positiver Treffer rechnen sich erst über viele Projekte. |
| Manuelle Prüfung mit Tastatur und Vorlesesoftware | Prüfdienstleister | Ist Übungssache. Wer es viermal im Jahr tut, misst anders als jemand, der es wöchentlich tut. |
| Nachweis-Dokumentation und Wiederholungsmessung | Prüfdienstleister | Der Wert entsteht durch dieselbe Methode über die Zeit – im Projektgeschäft schwer zu halten. |
| Monitoring nach Releases | Prüfdienstleister | Ein Deployment kann behobene Befunde zurückbringen. Automatisiert ist das billig, von Hand nicht. |
| Komponenten Dritter (Consent-Banner, Widgets, Zahlungsstrecken) | Weder noch – benennen und eskalieren | Der Quelltext gehört einem Dritten – im Angebot ausweisen statt stillschweigend mitversprechen. |
Rechnen Sie es durch: Wie viele Anfragen zu Barrierefreiheit hatten Sie in den letzten zwölf Monaten? Bei zwei oder drei ist jede Stunde Aufbau verloren. Ab etwa einem Projekt im Monat lohnt sich eigenes Wissen – dann aber richtig, mit Schulung und festem Ablauf.
Ein Ablauf, der im Kundengespräch trägt
Vier Schritte, die sich bewährt haben – gleich, ob Sie selbst prüfen oder zukaufen.
-
Einordnen, nicht entscheiden
Sagen Sie, worum es technisch geht – und ebenso klar, dass die Einordnung des Einzelfalls eine Rechtsfrage bleibt. Das kostet keine Glaubwürdigkeit, es schafft welche.
-
Messen, bevor Sie rechnen
Ein Scan dauert Minuten und macht aus einem diffusen Thema eine Liste. Erst danach weiß man, ob es um zwei Templates geht oder um zwanzig.
-
Das Angebot in zwei Teile schneiden
Ein Teil Redaktion, ein Teil Technik. Der Redaktionsteil ist oft der größere und lässt sich beim Kunden belassen.
-
Nachweis mitliefern, Wiederholung vereinbaren
Ein Bericht ohne Datum ist ein Screenshot. Eine vereinbarte Wiederholungsmessung macht aus dem Projekt eine Betreuung.
Zusammenarbeit mit uns: Prüfung und Nachweis unter Ihrem Namen
Wir sind Prüf- und Umsetzungsdienstleister, keine Agentur. Wir gestalten nicht, wir texten keine Kampagnen, wir betreuen keine Kunden. Das ist keine Bescheidenheit, sondern das Geschäftsmodell: Ein guter Teil unseres Zulaufs kommt aus Agenturen, und das funktioniert nur, wenn wir nicht im selben Revier jagen.
- White Label. Prüfbericht und Nachweisunterlagen können unter Ihrem Namen an Ihren Kunden gehen. Gegenüber dem Endkunden treten wir nicht auf, wenn Sie das nicht wünschen – kein Logo, keine Mail, kein Anruf.
- Keine Abwerbung. Kunden, die über eine Agentur zu uns kommen, sprechen wir nicht eigenständig an. Die Kundenbeziehung bleibt bei Ihnen, auch bei Folgeaufträgen.
- Zwei Wege bei der Umsetzung. Wollen Sie selbst umsetzen, liefert die kostenpflichtige Fix-Anleitung die Befunde mit Fundort und Regelbezug als Arbeitsgrundlage für Ihr Team; der kostenlose Erstscan nennt Art und Umfang der Befunde, nicht ihre Fundorte im Quelltext. Geben Sie den technischen Teil ab, übernehmen wir ihn: Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 im Quellcode – kein Overlay, kein Widget.
- Belegter Verlauf. Zu jedem Auftrag gehört eine Wiederholungsmessung mit Vorher-Nachher-Vergleich. Das ist die Unterlage, die Ihr Kunde tatsächlich vorzeigen kann.
- Monitoring nach Releases. Auf Wunsch laufend, mit Meldung an Sie statt an Ihren Kunden.
Zu Konditionen steht hier bewusst nichts: Sie hängen vom Volumen und davon ab, wie viel Sie selbst übernehmen. Das besprechen wir im Einzelfall – schriftlich, ohne Telefontermin, wenn Ihnen das lieber ist.
Was wir nicht behaupten
Zum Schluss der unbequeme Teil. Automatisierte Prüfung deckt die maschinell prüfbaren Kriterien ab; eine vollständige Konformitätsbewertung erfordert zusätzlich manuelle Prüfung. Ob ein Alternativtext das Richtige sagt, ob die Reihenfolge beim Durchtabben inhaltlich Sinn ergibt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist – das beurteilen Menschen und keine Skripte.
Deshalb sagt niemand von uns zu, dass eine Website nach der Umsetzung unangreifbar ist. Wir sagen zu, was messbar ist: Wir finden die maschinell prüfbaren Verstöße, beheben sie im Code, belegen den Verlauf mit Datum und benennen offen, was manuell nachzuprüfen bleibt. Verspricht ein Anbieter im Vergleichsangebot mehr, lohnt sich die Rückfrage, womit er dieses Mehr eigentlich misst.
Für Sie als Agentur ist das die angenehmere Position: Sie geben eine Aussage weiter, die Sie im Zweifel halten können.
Häufige Fragen
Müssen wir als Agentur Barrierefreiheit jetzt selbst anbieten?
Anbieten müssen Sie nichts – antworten sollten Sie können. Kunden fragen zuerst ihre Agentur, und ein „damit haben wir nichts zu tun“ beschädigt die Rolle als Ansprechpartner für alles Digitale. Es genügt, das Thema einordnen zu können, Gestaltung und Redaktion sauber zu machen und für Prüfung und Nachweis einen verlässlichen Partner zu haben.
Verlieren wir den Kunden, wenn wir die Prüfung abgeben?
Bei uns nicht. Wir sprechen Kunden, die über eine Agentur zu uns kommen, nicht eigenständig an, und wir treten gegenüber dem Endkunden nicht auf, wenn das nicht gewünscht ist. Prüfung und Nachweis sind für uns Zulieferung und keine Kundenübernahme – wir gestalten nicht, wir betreuen nicht, wir texten keine Kampagnen.
Haften wir für Websites, die wir vor 2025 gebaut haben?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, und es ist keine Frage, die ein technischer Dienstleister beantworten sollte. Verpflichtet ist nach dem BFSG zunächst der Anbieter der Dienstleistung, also Ihr Kunde. Was zwischen Ihnen und ihm gilt, ergibt sich aus dem Vertrag und gehört im Einzelfall vor eine Anwältin oder einen Anwalt. Praktisch hilft es, Bestandskunden von sich aus anzusprechen, statt abzuwarten.
Reicht ein Accessibility-Plugin für unsere WordPress-Kunden?
Nein. Ein Zusatzskript legt sich über die fertige Seite; die Verstöße bleiben im ausgelieferten Quelltext und werden von jedem Prüfwerkzeug weiterhin gemessen. Nützlich sind Prüf-Erweiterungen, die im Backend Befunde anzeigen – das ist Diagnose. Die Behebung bleibt Arbeit im Theme, im Template oder in der Redaktion.
Was kostet ein Audit für unsere Kunden?
Ohne Blick auf die Website ist jede Zahl geraten. Die Treiber sind die Zahl der Templates, der Zustand des Themes, der Redaktionsanteil und die Zahl der Fremdkomponenten. Der Erstscan ist kostenlos und liefert die Liste, auf deren Basis sich rechnen lässt. Konditionen für die laufende Zusammenarbeit mit Agenturen besprechen wir im Einzelfall.
Können wir den Prüfbericht unter unserem Namen weitergeben?
Ja. Bericht und Nachweisunterlagen sind so aufgebaut, dass sie unter Ihrem Namen an Ihren Kunden gehen können. Unverändert bleiben müssen die Angaben zur Methodik und der Hinweis, dass automatisierte Prüfung die maschinell prüfbaren Kriterien abdeckt – das ist der Teil, der den Bericht belastbar macht.
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- BFSG in Shopware, WordPress und WooCommerce – Was im Backend gelöst wird und was Arbeit am Theme bleibt.
- Barrierefreiheitserklärung: Muster und Anleitung – Der Nachweisteil, den Sie für Ihre Kunden mitliefern können.
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Schreiben Sie uns, welches Projekt ansteht: Wir prüfen eine Kundenwebsite kostenlos und schicken Ihnen den Befund als Grundlage für Ihr Angebot – auf Wunsch ohne jeden Kontakt zu Ihrem Kunden. Wir beheben die messbaren technischen Verstöße nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 im Quellcode; Gestaltung, Redaktion und Kundenbeziehung bleiben bei Ihnen.
Dieser Artikel ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung. Quellen: Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BFSG), insbesondere §§ 1, 3 Abs. 3, 14 und 37; Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV); Richtlinie (EU) 2019/882; WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte (A), 1.3.1 Info und Beziehungen (A), 1.4.3 Kontrast Minimum (AA), 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (AA), 2.4.7 Fokus sichtbar (AA) und 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen (A); EN 301 549, Abschnitte 9.1.1.1, 9.1.3.1, 9.1.4.3, 9.1.4.11, 9.2.4.7 und 9.3.3.2. Die geschilderten Muster stammen aus eigenen Prüfläufen.